abgeschickt Mittwoch, November 7, 2007 @ 13:31:51
Dr. Markus Distelberger
Wirtschaftsgemeinschaften mit sozial kommunizierendem Kapital im „Garten der Generationen“
Einladung zu einem neuen Umgang mit Geld und anderem Vermögen, um eine gemeinschaftliche Sicherung der Grundbedürfnisse und „seiner/ihrer Berufung zu folgen“, zu fördern.
Grundgedanke:
Anders als im konventionellen kapitalistischem Wirtschaften gehen wir davon aus, dass „Geld nicht arbeitet“ und wollen wir aus dem Umstand, dass wir momentan Geld oder andere Vermögenswerte, die wir nicht selbst nutzen, besitzen, nicht das Recht ableiten, dass wir dafür, dass wir es anderen zur Verfügung stellen, eine Vergütung in Form von Zinsen, Miete, Gewinnbeteiligung, Dividende, etc. zu bekommen. Auch verwenden wir dieses von uns nicht benutzte Geld oder Vermögen nicht dazu, um an Geldgewinnspielen diverser Art, wie z. B. Wertpapierspekulationen, Lotterien, etc. teilzunehmen. Geld und anderes Vermögen, das uns geschenkt wurde, wir von unseren Vorfahren geerbt haben, das wir durch unsere wirtschaftliche erfolgreiche Arbeit und/ oder durch den Aufbau eines Unternehmens oder einfach durch schlichtes Sparen ansammeln konnten, sehen wir als Aufgabe und Verantwortung, damit zum Wohl der Menschen um uns (dies kann heute in unserer globalisierten Welt auf der ganzen Welt sein) beizutragen und es daher ohne Entgelt in einer der oben angeführten Form in Nutzung zu geben. Gleichzeitig wollen wir Geld und Vermögen entmythologisieren, das heißt, es von seiner unnatürlich überhöhten Position herunterholen und zu einem für alle zugänglichen Werkzeug (Alfred von Euw) machen und Menschen ermutigen sich frei zu fühlen, es ohne Schuldgefühle zu geben und zu nehmen.
Es wird von einer Gemeinschaft von Menschen ein gemeinsamer Pool gebildet, in den Geld und Vermögen zufließt und für die verschiedenen Zwecke wieder abfließen kann. Alle die auf diese Art zur Verfügung gestelltes Kapital nutzen, sorgen ihrerseits wieder für die Werterhaltung und bringen nach Kräften und je nach Entwicklung ihrer persönlichen und der gemeinschaftlichen Wirtschaft ihr Geld und Vermögen, das sie nicht selbst nutzen wieder in den Pool ein.
Durch dieses System soll auch für einen größeren volks- und weltwirtschaftlichen Rahmen eine Möglichkeit aufgezeigt werden, wie die Anhäufung von Geld und Vermögen bei immer weniger Menschen zu Lasten einer immer größeren Zahl von Menschen, denen es an Lebensnotwendigem mangelt, vermindert wird.
Organisation:
Es wird eine Wirtschaftsgemeinschaft mit den näher weiter unten dargestellten Prinzipien rechtlich als ein gemeinnnütziger Verein oder Genossenschaft gegründet. Die Wirtschaftsgemeinschaft bildet den Rahmen für einzelne gemeinschaftliche und individuelle Projekte, die von der Gemeinschaft unterstützt werden und die ihrerseits wieder die Gemeinschaft unterstützen.
Im „Garten der Generationen“ soll dieses System als wirtschaftliches Leitsystem umgesetzt werden. Daher soll es im Folgenden anhand dieses Projektes erläutert werden. Es ist jedoch für alle wirtschaftlichen Bereiche anwendbar.
Das erste Projekt des „Garten der Generationen“ ist die Finanzierung des Grundes. Zu diesem Zwecke wird von der Gemeinschaft (dem Verein) eine externe Treuhänderin oder Treuhänder mit einem Treuhandvertrag bestellt. Dieser umfasst folgende Punkte:
1. Eröffnung und Führung eines Treuhandkonto, auf welches die KapitalgeberInnen ihre Beteiligungen einzahlen können
2. Rechtlich sichere Abwicklung des Grundkaufes, nämlich Errichtung des Kaufvertrages für den Grundkauf, Eigentumseintragung im Grundbuch für die Gemeinschaft als Verein, Sicherung der Rückforderungsansprüche der KapitalgeberInnen durch Eintragung einer Treuhänder-Hypothek im ersten Rang im Grundbuch für die Gemeinschaft aller KapitalgeberInnen, Überweisung des Kaufpreises an die GrundverkäuferInnen,
3. Führung von Konten über die Kapitaleinlagen.
4. Weiterführung des Treuhandkontos mit Mindest-Liquiditätsreserve von 10 Prozent des gesamten eingebrachten Kapitals und Auszahlung von zurückverlangten Beiträge an die KapitalgeberInnen.
5. Verwahrung der weiteren eingebrachten Kapitalbeiträge, die durch Erweiterung der Gemeinschaft und durch Beiträge der GrundstücksnutzerInnen hereinkommen und Auszahlung nach Weisung der KapitalgeberInnen für bestimmte weitere Projekte unter Wahrung der Mindestliquidätsreserve.
Die eingebrachten Kapitalbeiträge sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit inklusive einer Wertsicherung rückforderbar. Zur Verhinderung von Liqiditätsschwierigkeiten der Gemeinschaft wird von Vornherein vereinbart, dass die Auszahlung in einem gewissen Rahmen nach vorhandener Liquidität erfolgt. Das heißt, wenn die Rückforderungen die Neubeteiligungen soweit übersteigen, dass sie auch durch die vorhandene Reserve nicht abgedeckt werden können, verlängern sich die Auszahlungszeitpunkte nach Bedarf. Ab Einlangen eines Rückzahlungsersuchens ist der verlangte Betrag von der Mindestliqiditätsreserve abzuziehen und alle weiteren Einzahlungen müssen wieder der Reserve zugeführt werden, bis diese wieder in ihrem Mindestbetrag aufgefüllt ist. Sind in einem Jahresquartal Rückzahlungsersuchen in Höhe von mehr als zwei Prozent des Gesamtkapitals eingelangt, werden diese nicht in der Reihenfolge ihres Einlangens sondern gemeinsam behandelt. Können in einem Quartal die eingelangten Rückzahlungsersuchen nicht voll erfüllt werden, werden sie gemeinsam mit denen des nächsten Quartals behandelt und so weiter. Dies bedeutet, die Auszahlungszeitpunkte verschieben sich so lange weiter, bis zum Ende eines Quartals alle eingelangten Rückzahlungsersuchen gemeinsam ausgezahlt werden können. Sind in einem Kalenderjahr mehr als 10 Prozent des Gesamtkapitals an Rückzahlungsersuchen eingelangt, ist die Mindestliquididätsreserve auf die Höhe dieses Prozentsatzes im folgenden Jahr anzuheben. Binnen 3 Jahre ab Einlangen eines Rückzahlungsersuchens ist die Auszahlung eines Kapitalbeitrages auf jeden Fall fällig. In letzter Konsequenz wäre dann, wenn nicht ausgezahlt werden kann und es von mindestens einem Teilhaber verlangt wird, die Versteigerung des Grundstückes aufgrund der im Grundbuch treuhändig zugunsten der Teilhaber eingetragenen Hypothek durchzuführen und der Erlös auf die Teilhaber nach ihren Anteilen aufzuteilen.
Diese vorstehende Regelung sollte noch überarbeitet werden, sie ist noch zu kompliziert und zu schwer verständlich!
Nutzer des mit dem Kapital finanzierten Grundes (BewohnerInnen, UnternehmerInnen, NutzerInnen der Gemeinschaftsinfrastruktur, u. a.) verpflichten sich, die Wertsicherung des Kapitals bzw. des Grundvermögens im Verhältnis ihres Nutzungsanteiles durch monatliche Zahlung an das Treuhandkonto abzudecken und nach Kräften Kapital zur Erweiterung des gemeinsamen Vermögenspools einzubringen. Wenn sie ihre Kapitalbeiträge wieder herausnehmen oder vermindern wollen, und ihre Beteiligung unter dem von ihnen genutzten Anteil liegt, dann ist dies im Normalfall nur möglich, wenn sie gleichzeitig auch die Nutzung aufgeben oder wenn sie aufgrund spezieller persönlicher Bedürfnisse (Aufbau eines Unternehmens, besondere Gesundheitsausgaben, etc.) das Geld benötigen.
Die Wirtschaftsgemeinschaft besteht aus einer Kerngemeinschaft und einem Förder-Netzwerk und ist gemeinnützig und mildtätig (soll heißen im Bereich sozialer Wohlfahrt tätig) im Sinne der Bundesabgabenordnung. Sie dient dem Allgemeinwohl, insbesondere im kommunalen und regionalen Umfeld und im globalen Rahmen im Bereich kolonialer Wiedergutmachung und der Menschenrechts- und Friedensarbeit.
In der Kerngemeinschaft finden sich die NutzerInnen des „Garten der Generationen“ und andere, die an der Wirtschaftsgemeinschaft zur gemeinsamen Sicherung der Grundbedürfnisse und der Förderung der „Berufung“ der einzelnen Mitglieder teilnehmen möchten, zusammen. Sie arbeiten im Rahmen einer gemeinsamen Subsistenzsicherung zusammen und unterstützen sich gegenseitig, ihre Berufung, sei sie politischer, wirtschaftlicher, sozialer, künstlerisch-musischer oder sonstiger Art zu verfolgen.
Die Mitglieder entscheiden frei, wie viel sie von ihrem Einkommen zur gemeinsamen Grundsicherung, zum gemeinsamen Vermögenspool, für eigenes berufliches Engagement, für eigenes soziales und / oder kulturelles Engagement und für den eigenen Haushalt und für eigene familiäre Verantwortlichkeiten verwenden. Soweit in dem gemeinsamen Vermögenspool Geld vorhanden ist, das für weitere Investitionen verwendet werden kann, wird darüber so verfügt, dass alle erwachsenen Mitglieder der Kerngemeinschaft pro Kopf über einen gleichen Anteil verfügen. Die Projekte werden in der Gemeinschaft vorgestellt und besprochen und die einzelnen entscheiden dann jeweils, welchem Projekt sie „ihren“ Anteil zufließen lassen. Die Mitglieder wahren sowohl die Autonomie der jeweils anderen in finanziellen Dingen als auch notwendige Transparenz über die Verwendung der von der Gemeinschaft zur Nutzung erhaltenen Mittel.
Die Mitglieder der Kerngemeinschaft übernehmen gemeinsam die Verantwortung, dass für allfällige aus der Gemeinschaft austretende ausreichende Liquidität für die Auszahlung deren Vermögensanteiles vorhanden ist.
Mitglieder des Förder-Netzwerkes unterstützen das gemeinnützige und soziale und künstlerische Engagement der Gemeinschaft nach außen materiell durch Übernahme von Förderbeteiligungen am kapitalkommunizierenden Vermögenspool, durch Einbringen von Spenden oder durch Errichtung einer das Projekt fördernden Stiftung und ideell durch Multiplikation, Vernetzung, Know-how-zugänge und durch punktuelle Zusammenarbeit.
Der gemeinsame Vermögenspool kann auch durch Werkleistungen von Firmen und anderen Selbständigen und durch Sachgegenstände beweglicher wie unbeweglicher Art (Immobilien, etc.) gespeist werden, in dem die gestellten Rechnungen bzw. vereinbarten Gegenleistungen als Guthaben am Konto des Vermögenspooles gutgeschrieben werden.