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Zu
konstruktiven Verhandlungsbedingungen gehört wesentlich ein
achtsamer und konstruktiver Umgang mit den Gefühlen der Parteien,
die gerade bei elementaren Konflikten wie zum Beispiel im familiären
Bereich stärker auftreten.
Die Parteien werden ermuntert aufmerksam auf ihre Gefühle zu
sein, darauf zu achten, ob sie vielleicht mehr Zeit brauchen, um
auftretende Gefühle zu verarbeiten (z.B. vielleicht durch ein
Gespräch mit der mitgebrachten Vertrauensperson), um wieder
wirklich verhandlungsfähig zu sein oder um eine hinter den
Gefühlen stehende Botschaft zu verstehen.
Gefühle sind immer was höchst persönliches und subjektives
und werden aus einer Unzahl von Quellen gespeist, sodaß nie
eine andere Person für bestimmte Gefühle bei einem selbst
verantwortlich gemacht werden sollte.
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